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Schadensminderungspflicht

Oft wird bei Schadensersatzansprüchen gegenüber dem Geschädigten eingewandt, dieser habe einer Schadensminderungspflicht nachzukommen.
Grundsätzlich ist es richtig, dass ein Geschädigter keine unnötigen Kosten verursachen darf, nur weil er meint, der Schädiger habe die Kosten zu tragen. Oft wird das Argument der Schadensminderungspflicht aber von Seiten der Schädiger überdehnt.
Bei der Unfallregulierung gibt es eine Reihe von Ansatzpunkten für Diskussionen über die Schadensminderungspflicht.
Oft zu Unrecht verweisen Versicherungen des Schädigers auf die Schadensminderungspflicht des Geschädigten im Zusammenhang mit der Höhe von Sachverständigenkosten, Mietwagenkosten, der Dauer des Fahrzeugausfalls und der Verwertung des Unfallfahrzeugs zum Restwert. Nicht selten sind die Behauptungen der Versicherungen allerdings unzutreffend.

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