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Fahreignungsregister (FAER)

Das Fahreignungsregister (FAER) hat zum 01.05.2014 das Verkehrszentralregister (VZR) abgelöst. Umgangssprachlich handelt es sich um die Verkehrssünderkartei oder das Flensburger Punktekonto.

In dem Register beim Kraftfahrbundesamt (KBA) werden Informationen über Verkehrsteilnehmer, die wegen Zuwiderhandlungen im Straßenverkehr rechtskräftig geahndet wurden, gespeichert, soweit die begangene Zuwiderhandlung nach dem Fahreignungs-Bewertungssystem (Punktekatalog) mit Punkten zu bewerten ist. Außerdem werden Entziehung, Versagung und Neuerteilung in dem Register erfasst.

Für Vergehen im Straßenverkehr, die die Sicherheit im Straßenverkehr betreffen und die mit einer Regelbusse ab 60 € zu ahnden sind, sind zwischen einem und drei Punkten vorgesehen.

Wichtig in diesem Zusammenhang ist, dass nicht das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) die Punkte „vergibt“. Vielmehr sind den Verkehrsordnungswidrigkeiten und Verkehrsstraftaten bestimmte Punktzahlen zugeordnet. Kommt es zur rechtskräftigen Ahndung, wird diese mit dem entsprechenden Punktesatz registriert.

Beim Erreichen bestimmter Punktezahlen sind Maßnahmen der Fahrerlaubnisbehörde vorgesehen. Auch hier wird also nicht das KBA tätig sondern die Führerscheinstelle.

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