Die Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung setzt medizinisch voraus, dass das Leistungsvermögen des Versicherten unter den Bedingungen des allgemeinen Arbeitsmarktes auf 3 bis unter 6 Stunden täglich beschränkt ist. Bei mindestens einjähriger Arbeitslosigkeit wird trotz teilweisen Leistungsvermögens gleichwohl eine Rente wegen voller Erwerbsminderung gewährt (sogenannte Arbeitsmarktrente).
« Back to Glossary Index