Das Oberlandesgericht (OLG) Düsseldorfer hat die neue Düsseldorfer Tabelle veröffentlicht, die ab dem 01.01.2018 gilt. Die Düsseldorfer Tabelle ist der Orientierungsmassstab für die Berechnung des Unterhalts.
Zum 01.01.2018 ergaben sich Änderungen zum Mindestbedarf gemäß der Mindestunterhaltsverordnung. Die sich hierdurch ergebenden Änderungen hat das OLG Düsseldorf in der Tabelle umgesetzt.
Die aktuelle Tabelle stellen wir Ihnen nachfolgend als Download bereit.
Bei Fragen zum Unterhalt und rund ums Familienrecht wenden Sie sich an unsere Fachanwältin für Familienrecht Silvia Reinhard