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Familienrecht

Kann ich die Kosten für die Scheidung steuerlich abziehen?

By 8. Dezember 2014April 6th, 2021No Comments

Immer wieder fragen Mandanten, ob sie die Kosten für die Ehescheidung (wenigstens) steuerlich absetzen können. Das scheint aktuell für Scheidungskosten ab dem Jahr 2013 wieder möglich!

Der Gesetzgeber hatte das Einkommensteuergesetz mit Wirkung für den Veranlagungszeitraum 2013 geändert und für die meisten Fälle den steuerliche Abzug von Zivilprozesskosten als „Außergewöhnliche Belastung“ ausgeschlossen.

Damit wären auch die Kosten des gerichtlichen Scheidungsverfahren grundsätzlich nicht mehr steuerlich absetzbar. Aktuell werden bei diversen Finanzgerichten (Muster-)Verfahren geführt, um die Frage zu klären, ob die Kosten des Scheidungsverfahrens doch als Außergewöhnliche Belastung im Sinne des § 33 EStG gelten und die Steuerlast mindern.

Das Finanzgericht Rheinland-Pfalz hat im Oktober 2014 entschieden, dass die unmittelbaren Kosten der Ehescheidung als außergewöhnliche Belastung gemäß § 33 EStG berücksichtigt werden (FG Rheinland-Pfalz vom 16.10.2014, 4 K 1976/14).

Das Gericht führt hierzu unter anderem aus, „Nach Auffassung des erkennenden Senats sind die Prozesskosten für eine Ehescheidung – im Unterschied zu den Scheidungsfolgekosten (z.B. für ein Unterhaltsverfahren) – auch nach der Neuregelung in § 33 Abs. 2 Satz 4 EStG weiterhin als außergewöhnliche Belastung abziehbar. Dies ergibt sich bei einer Auslegung der Vorschrift nach ihrem Wortlaut, dem Gesetzeszweck sowie unter Berücksichtigung der höchstrichterlichen Rechtsprechung.“

Diese Rechtsauffassung ist noch nicht vom Bundesfinanzhof Finanzgericht bestätigt worden. Steuerpflichtige, die Ehescheidungskosten (ab 2013) getragen haben, sollten diese aber in jedem Falle zunächst in ihrer Einkommensteuererklärung als außergewöhnliche Belastung angeben. Sollte das Finanzamt die Kosten streichen, kann im Hinblick auf die Entscheidung des Finanzgerichts Rheinland-Pfalz und die weiteren anhängigen Verfahren Einspruch eingelegt und das Ruhen des Verfahrens aus Zweckmäßigkeitsgründen bis zur höchstrichterlichen Entscheidung beantragt werden.

Bei Fragen rund ums Familienrecht wenden Sie sich an unsere Fachanwältin für Familienrecht Silvia Reinhard, Rechtsanwältin

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