Das OLG Dresden hat seine Unterhaltsleitlinien zum 01.01.2015 angepasst.
OLG-Dresden-Unterhaltsleitlinien-Stand-01_01_2015
Das Oberlandesgericht Dresden hat am 09.12.2014 mitgeteilt, die Familiensenate hätten beschlossen, die am 4. Dezember 2014 bekannt gegebenen erhöhten Selbstbehaltssätze der Düsseldorfer Tabelle mit Wirkung vom 1. Januar 2015 anzuwenden. Dies erfolge in der Erwartung einer Erhöhung des Mindestunterhaltes für minderjährige Kinder durch den Gesetzgeber im Laufe des Jahres 2015. Diese Bedarfssätze der Düsseldorfer Tabelle seien seit 01. Januar 2010 unverändert geblieben.
Wie angekündigt ändern sich zum 01.01.2015 die Selbstbehaltsätze bei der Unterhaltsberechnung.
Die Vertreter der Oberlandesgerichte und die Leitlinienkommission des Deutschen Familiengerichtstages haben eine Erhöhung der Selbstbehaltssätze beschlossen. Entsprechend dieser Änderung wurden die Leitlinien der sogenannten Düsseldorfer Tabelle für 2015 angepasst.
Die ursprünglich von den Richtern des Oberlandesgerichts (OLG) Düsseldorf entwickelte Tabelle dient als Grundlage für die Berechnung von Unterhalt im Familienrecht. Sie beruht auf Koordinierungsgesprächen zwischen Richterinnen und Richtern der Familiensenate der Oberlandesgerichte Düsseldorf, Köln, Hamm, der Unterhaltskommission des Deutschen Familiengerichtstages e.V. sowie einer Umfrage bei den übrigen Oberlandesgerichten.
Mehr zum Thema:
OLG Dresden wendet ab 01.01.2015 die erhöhten Selbstbehaltssätze der Düsseldorfer Tabelle an
Bei Fragen rund ums Familienrecht und zur etwaigen Neuberechnung Ihrer Unterhaltsverpflichtung oder Ihres Unterhaltsanspruchs wenden Sie sich an unsere Fachanwältin für Familienrecht, Silvia Reinhard