Sie haben eine Vorsorgevollmacht oder Patientenverfügung erstellt und fragen sich, wie diese im Ernstfall gefunden werden ?
Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung nützen nichts, wenn sie im Ernstfall nicht gefunden werden. Daher wurde das Zentrale Vorsorgeregister (ZVR) bei der Bundesnotarkammer eingerichtet. Hier werden Vorsorgeurkunden sicher hinterlegt und können im Betreuungsfall einfach und schnell gefunden werden.
Registerabfragen können aus ganz Deutschland vorgenommen werden. Elektronische Abfragen ermöglichen eine sofortige Auskunft. Gerichte können über das Justiznetz beim ZVR vor Anordnung einer gesetzlichen Betreuung anfragen und klären, ob es eine Vorsorgeurkunde gibt. Diese Anfrage ist jederzeit möglich und kann somit auch in Eilfällen erfolgen.
Registriert werden können Vorsorgevollmachten oder Betreuungsverfügungen. Eine Patientenverfügung kann ebenfalls eingetragen werden, wenn diese mit einer der Vorgenannten errichtet wurde.
Die Registrierung von Vorsorgeurkunde im ZVR ist nicht vorgeschrieben. Wir empfehlen dies zur Auf-findung der Vorsorgeurkunden im Ernstfall jedoch dringend.
Die Registrierung kann jeder selbst per Post oder (gebührenermäßigt) über das Internet bei dem Register vornehmen. Die Gebühren variieren leicht und beginnen ab 13,00 € (Stand 04/2014) für Privatpersonen bei Internetmeldung. Die Gebühren fallen einmalig an, beinhalten die dauerhafte Registrierung und die Kosten der Beauskunftung der Betreuungsgerichte.
Wenn Sie uns mit der Beratung und Erstellung Ihrer Vorsorgeurkunde beauftragen, können wir natürlich auch die Registrierung im ZVR für Sie erledigen.
Schwierige rechtliche Fragen bedürfen fachkundiger Antworten. Wir beraten Sie kompetent und vertreten Ihre Interessen engagiert.
Bei Fragen zum Erbrecht ist unsere Rechtsanwältin Silvia Reinhard Ihr Ansprechpartner