Entstehen während der Elternzeit Ansprüche auf Erholungsurlaub? Eine der Fragen die an uns von Arbeitnehmern und Arbeitgebern herangetragen wird.
Die Antwort:
Ja, auch während der Elternzeit entstehen grundsätzlich Ansprüche auf Urlaub..
Das Arbeitsverhältnis besteht während der Elternzeit fort. Die Urlaubsansprüche entstehen, wie außerhalb der Elternzeit.
Der Arbeitgeber kann diese Ansprüche allerdings kürzen.
Näheres hierzu lesen Sie hier:
Urlaub und Elternzeit; (wie) kann der Arbeitgeber den Urlaubsanspruch für die Elternzeit kürzen?
Die vollständige Pressemitteilung des Bundesarbeitsgerichts finden Sie unten.
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Keine Kürzung des Urlaubs wegen Elternzeit nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses
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Ulrike Münzner, Rechtsanwältin für Arbeitsrecht