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Arbeitsrecht

Mindestlohn steigt zum 01.01.2021 und nochmals zum 01.07.2021 – Mindestlohn von 2015 bis 2022

By 26. Dezember 2020Dezember 23rd, 2021No Comments

Der gesetzliche Mindestlohn steigt in Deutschland zum
01.01.2021 auf 9,50 € und schon zum 01.07.0221 auf 9,60 €.

Die nächsten Anhebungen stehen zum 01.01.2022 auf 9,82 € und zum 01.07.2022 auf 10,45 € an.

Details zu der Neuregelung sind in der Dritten Mindestlohnanpassungsverordnung (MiLoV3) geregelt. Diese finden Sie über den nachfolgenden Link zum Bundesanzeiger
Dritte Mindestlohnanpassungsverordnung

Damit galt bzw. galt folgender Mindestlohn in Deutschland

Damit galt bzw. galt folgender Mindestlohn in Deutschland

01.01.2015                8,50 €01.01.2017                8,84 €
01.01.2019                9,19 €01.01.2020               9,35 €
01.01.2021                9,50 €01.07.2021               9,60 €
01.01.2022               9,82 €01.07.2022              10,45 €

Hintergrund:
Seit Einführung des gesetzlichen Mindestlohns in Deutschland wird dieser regelmäßig geprüft und angepasst. Maßgeblich an der Entscheidung beteiligt ist die Mindestlohn-Kommission. Diese gibt entsprechende Empfehlungen ab, die letztlich durch eine entsprechende Verordnung umgesetzt werden.

Bei Fragen rund ums Arbeitsrecht wenden Sie sich an
Ulrike Münzner, Rechtsanwältin für Arbeitsrecht

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