Skip to main content
Arbeitsrecht

Kann ich meinem Arbeitnehmer während der Krankheit kündigen?

By 26. Januar 2017Dezember 23rd, 2021No Comments

Kann ich meinem Arbeitnehmer während der Krankheit kündigen? – fragte die Tage ein Mandant.

Darum ging es:
Der Arbeitgeber hatte sich entschieden, dem Arbeitnehmer zu kündigen und die Kündigung bereits vorbereitet. Die Kündigungsfrist betrug einen Monat zum Ende eines Kalendermonats. Der Arbeitnehmer wusste von der Kündigungsentscheidung nichts und äußerte, ihm gehe es nicht so gut.
Nun rief der Arbeitgeber bei uns an und fragte, wie er sich verhalten solle. Er meinte, wenn er die Kündigung überreiche, würde der Arbeitnehmer sofort arbeitsunfähig erkrankt zu Hause bleiben. Würde er die Kündigung nicht direkt überreichen, der Arbeitnehmer aber arbeitsunfähig erkranken, könne er nicht mehr wirksam kündigen.

Die Lösung:
Die Arbeitsunfähigkeit/die Erkrankung zum Zeitpunkt der Kündigung hat auf die Wirksamkeit der Kündigung eines Arbeitsverhältnisses (grundsätzlich) keinen Einfluss!

Es scheint ein weitverbreiteter Irrglaube zu sein, dass während der Erkrankung nicht wirksam gekündigt werden kann. So haben wir auch Anfragen von Arbeitnehmern, die Angst vor einer drohenden Kündigung haben und sich in die Krankheit flüchten wollen.

Möglicherweise kommt der Irrglaube daher, dass es Konstellationen geben kann, bei denen die Frage der Erkrankung eine (andere) Rolle spielt;
etwa, wenn einem Arbeitnehmer wegen einer dauerhaften Erkrankung oder einer Vielzahl von Kurzerkrankungen gekündigt werden soll. Dann spielen für die Beurteilung, ob ein wirksamen Kündigungsgrund vorliegt, die Umstände der Erkrankung(en) eine Rolle.

Bei Fragen rund ums Arbeitsrecht wenden Sie sich an
Ulrike Münzner, Rechtsanwältin für Arbeitsrecht

Jetzt anfragen