Das Oberlandesgericht (OLG) Düsseldorfer hat am 23.07.2015 die neue Düsseldorfer Tabelle veröffentlicht, die ab dem 01.08.2015 gilt. Die Düsseldorfer Tabelle ist der Orientierungsmassstab für die Berechnung des Unterhalts.
Mit der aktualisierten Tabelle wurden die Bedarfssätze unterhaltsberechtigter Kinder erhöht.
Die Erhöhung beruht unter anderem auf der Erhöhung des Gesetzes zur Anhebung des Grundfreibetrages, des Kindergeldes und des Kinderzuschlags.
Auch die Düsseldorfer Tabelle wurde zum 01.08.2015 geändert. Zum Artikel geht es hier
Bei Fragen zum Unterhalt und rund ums Familienrecht wenden Sie sich an unsere Fachanwältin für Familienrecht Silvia Reinhard