Wer aufgrund eines (unverschuldeten) Verkehrsunfalls auf sein Fahrzeug verzichten muss, hat Anspruch auf Schadensersatz.
Der Anspruch besteht grundsätzlich auf Gestellung eines Ersatzfahrzeuges, in der Regel also einen Mietwagen. Da bereits der Ausfall der Nutzungsmöglichkeit des Fahrzeuges einen Schaden darstellt, hat derjenige der keinen Mietwagen in Anspruch nimmt, Anspruch auf Zahlung einer Nutzungsausfallentschädigung; kurz Nutzungsausfall.
Etwas vereinfacht hat derjenige, der auf einen Mietwagen verzichtet also Anspruch auf Auszahlung der ersparten Mietwagenkosten gegen den Schädiger.