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Zeugnis

Arbeitnehmer haben bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses Anspruch auf Erteilung eines Zeugnisses. Unterschieden wird zwischen einem einfachen Zeugnis, das nur Auskunft über Art und Dauer der Beschäftigung gibt, und einem qualifizierten Zeugnis, das auch Angaben über die Leistung des Arbeitnehmers sowie das Verhalten gegenüber Mitarbeitern und Kunden etc. enthält.

Die Rechtsprechung zum Zeugnis ist umfangreich. Einerseits unterliegt der Arbeitgeber der Wahrheitspflicht, andererseits darf der Arbeitnehmer nicht am beruflichen Fortkommen gehindert werden. Dies hat zwischenzeitlich zu einer umfangreichen Zeugnissprache geführt.

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