Mit der Abmahnung macht der Arbeitgeber klar, dass er ein Verhalten des Arbeitnehmers als nicht vertragsgemäß ansieht und nicht bereit ist, dieses zu tolerieren. Die Abmahnung muss daher klarstellen, dass das abgemahnte Verhalten im Wiederholungsfall zu arbeitsrechtlichen Konsequenzen, insbesondere zur Kündigung des Arbeitsverhältnisses führen kann.
Die Abmahnung ist theoretisch formlos also auch mündlich möglich, sollte aber aus Beweisgründen schriftlich erfolgen. Hierdurch wird der Inhalt und die Bedeutung der Abmahnung belegt und diese von einer einfachen Ermahnung abgegrent.
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