Die Frage, wann ein Fahrzeug ein Oldtimer ist, ist für unterschiedliche Bereiche unterschiedlich geregelt.
Oft stellt sich die Frage im Zusammenhang mit der Zuteilung eines H-Kennzeichens (Historisches Kennzeichen).
Die Begriffsbestimmung findet sich in der Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV), genauer in
§ 2 Begriffsbestimmung
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Nr.22. Oldtimer: Fahrzeuge, die vor mindestens 30 Jahren erstmals in Verkehr genommen sind, weitestgehend dem Originalzustand entsprechen, in einem guten Erhaltungszustand sind und zur Pflege des kraftfahrzeugtechnischen Kulturgutes dienen;
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Zur ergänzenden Klarstellung: Für die Berechnung der 30 Jahre kommt es nicht auf das Jahr der Erstzulassung an; es wird vielmehr taggenau gerechnet.
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